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   BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 187.86   

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BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 187.86 (https://dejure.org/1988,19804)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1988 - 1 WB 187.86 (https://dejure.org/1988,19804)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 1 WB 187.86 (https://dejure.org/1988,19804)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Feststellungsinteresses eines Soldaten bzgl. einer Verweigerung der Fortführung seiner Generalstabsausbildung aufgrund möglicher Beschleunigung seines beruflichen Fortkommens - Rechtmäßigkeit eines verhängten Beförderungsverbotes für die Dauer von drei ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 187.86
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 WB 5/75 - BVerwGE 53, 134).
  • BVerwG, 19.06.1973 - I WB 176.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 187.86
    Dies würde nämlich voraussetzen, daß der Antragsteller durch die von ihm angegriffenen Maßnahmen - "Nichtrückführung in die Laufbahn der Truppengeneralstabsoffiziere", "Nichtversetzung auf einen Generalstabsdienstposten" oder "Ermöglichung des Abschlusses der Generalstabsausbildung" - derzeit noch in seinem Persönlichkeitsrecht objektiv beeinträchtigt wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 19. Juni 1973 - I WB 176/71 - BVerwGE 45, 283).
  • BVerwG, 24.02.1976 - 1 WB 5.75

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1988 - 1 WB 187.86
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 WB 5/75 - BVerwGE 53, 134).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 1 WB 149.88

    Antrag auf Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gegen sich selbst

    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nach dem auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO jedoch nur dann zulässig, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.; BVerwG Beschluß vom 18. Mai 1988 - 1 WB 187/86).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 69.91

    Anspruch eines Soldaten auf eine A 16-Verwendung - Anspruch eines Soldaten auf

    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Beschluß vom 18. Mai 1988 - BVerwG 1 WB 187.86 - m.w.N.).
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